Neufassung §48 KiBiz – Reduzierung der Schließtage? Erweiterung der Öffnungszeiten? Äußert euren Bedarf!

Liebe Elternbeiräte,

auf unserer Vollversammlung im Oktober, gab ein großer Teil der anwesenden Elternbeiräte Unzufriedenheit und Veränderungsbedarf beim Thema „Schließungstage der Kita“ an. Nun könnt ihr bei einer möglichen Veränderung aktiv mitwirken. Wir möchten euch hiermit auf eine positive Entwicklung bei der Erweiterung und Flexibilisierung des Betreuungsangebotes aufmerksam machen.

Zum 1. August 2020 ist das überarbeitete Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz – KiBiz) in Kraft getreten. Mit der Gesetzesänderung und den Möglichkeiten, die sich aus §48 KiBiz ergeben, sollen die Eltern unterstützt werden.

Viele Eltern haben einen Bedarf an verlässlicher Kita-Betreuung zu Zeiten, die bislang aufgrund von begrenzten täglichen Öffnungszeiten und Schließungstagen (insbesondere in den Sommerferien) von den Kitas nicht abgedeckt wurden. Mit § 48 KiBiz sollen die Betreuungszeiten in den Einrichtungen flexibilisiert werden, geeignete Angebote entwickelt und erprobt werden, damit Eltern und Familien mit längeren Öffnungszeiten und Betreuungsmöglichkeiten zu besonderen Zeiten, das heißt z.B. in den frühen Morgenstunden oder am späten Nachmittag unterstützt und entlastet werden können. Auch eine Reduzierung der Schließungstage soll so möglich gemacht werden. Voraussetzung im Bereich der erweiterten Öffnungszeiten ist, dass es sich um ein regelmäßiges, durchgängiges Angebot handelt.

Unter www.recht.nrw.de findet ihr das entsprechende Gesetz
(Sucheingabe: Kinderbildungsgesetz).

Land und Kommunen stellen den Trägern (nach vorherigem Antrag) in Zukunft auf Grundlage von §48 KiBiz, zusätzliche Finanzmittel zur Verfügung, um beispielsweise längere Öffnungszeiten zu ermöglichen oder die Anzahl der Schließtage zu reduzieren.

Diese Finanzmittel können von den Trägern beim Kreisjugendamt beantragt werden. Dabei sollen die Elternbedarfe der jeweiligen Einrichtung berücksichtigt werden.

Wir ermutigen euch daher als Elternbeirat, mit den Eltern in einen Austausch zu treten und aktiv das Gespräch mit der Leitung bzw. dem Träger zu suchen, wenn es Bedarf an einer Flexibilisierung der Öffnungszeiten oder Reduzierung der Schließzeiten von Elternseite gibt. Es ist wichtig die Elternbedarfe im Gespräch mit eurer Leitung/ eurem Träger zu erörtern, damit unter Berücksichtigung der personellen Ressourcen bedarfsorientiert gehandelt werden kann.

Als Jugendamtselternbeirat begrüßen wir die neuen Möglichkeiten und erwarten, dass einige Familien in Zukunft entlastet werden können. Wir hoffen euch durch diese Erläuterungen mit den wichtigsten Informationen zu dem Thema versorgen zu können. Bei Fragen stehen wir euch gerne zur Verfügung und freuen uns auch über eure Rückmeldungen.

Mit herzlichen Grüßen
Euer Jugendamtselternbeirat

Jugendamtselternbeirat des Oberbergischen Kreises
Email:jaeb.obk@gmail.com
Internetpräsenz: www.obk.jaeb.nrw

 

Nützliche Zusammenfassung der Gesetze im Zusammenhang mit den Schließtagen und den neuen Möglichkeiten:

= > Gesetzesauszug_SGBVIII_KIBIZ_20082020

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