Elternmitwirkung

Liebe Eltern,

eine gesetzliche Grundlage für die Elternmitbestimmung soll eine Förderung der Zusammenarbeit von Eltern, Kita-Personal und Träger basierend auf einer partnerschaftlichen und vertrauensvollen Ebene sein. Das Erreichen einer Erziehungspartnerschaft wirkt sich positiv auf die Entwicklung des Kindes aus und sollte bei allen Angelegenheiten immer im Fokus stehen. Ein regelmäßiger Austausch mit dem Kita-Personal und dem Träger sorgt für gegenseitige Transparenz.

Zur Umsetzung der bedeutsamen und aktiven Elternmitwirkung möchten wir euch folgende Gremien aus unserem unten aufgeführten Schaubild zur Orientierung kurz erläutern:

  • Elternversammlung
  • Elternbeirat
  • Rat der Kindertageseinrichtung
  • Jugendamtselternbeirat (JAEB)
  • Landeselternbeirat (LEB)

Elternversammlung:

Alle Eltern der Kinder, die eine Tageseinrichtung besuchen, bilden die Elternversammlung.

  • die Elternversammlung wählt den Elternbeirat
  • die Tageseinrichtung informiert in der Elternversammlung über personelle Veränderungen, sowie über pädagogische und konzeptionelle Angelegenheiten

Elternbeirat:

Eine besonders wichtige Form der Mitarbeit ist die Arbeit im Elternbeirat in der Kindertageseinrichtung. Der Elternbeirat wird von der Elternversammlung gewählt. In der Regel werden pro Gruppe der Kindertageseinrichtung zwei Mitglieder für den Elternbeirat gewählt. Der Elternbeirat ist das zentrale Gremium zur Vertretung von Elterninteressen innerhalb einer Einrichtung und fungiert somit als Sprachrohr der Elternschaft.

  • der Elternbeirat ist über personelle Veränderungen des pädagogischen Personals zu informieren
  • die Leitung und der Träger informieren und hören den Elternbeirat bei relevanten Angelegenheiten, die die Einrichtung betreffen, an. Soweit nichts anderes vereinbart, hat der Elternbeirat lediglich ein Informations- und Anhörungsrecht
  • bei Entscheidungen, die die Eltern in finanzieller Hinsicht berühren, muss der Elternbeirat zustimmen
  • Aufgaben sollten zusammen zu Beginn des Kita-Jahr festgelegt werden, wie z.B. Mithilfe bei der Organisation von Aktionen und Festen

Rat der Kindertageseinrichtung:

Der Rat der Tageseinrichtung setzt sich aus Vertreter/innen des Trägers, Vertreter/innen des pädagogischen Fachpersonals, wie auch der Kita-Leitung und Vertreter/innen des Elternbeirats zusammen. Es ist das höchste Gremium innerhalb der Einrichtung.

Beratende Funktion z.B. bei:

  • der Festlegung der Grundsätze der Erziehungs- und Bildungsarbeit
  • der räumlichen, sachlichen und personellen Ausstattung
  • Vereinbarungen von Kriterien für die Aufnahme von Kindern in der Einrichtung

Jugendamtselternbeirat (JAEB):

Die Elternbeiräte haben die Möglichkeit, sich auf örtlicher Ebene zusammen zu schließen und den sogenannten Jugendamtselternbeirat zu wählen. Die Wahl des JAEB soll gemäß KiBiz in der Zeit zwischen dem 11. Oktober und dem 10. November stattfinden. Ein JAEB kann gewählt werden, wenn sich mindestens 15% der Vertreter der Elternbeiräte an der Wahl beteiligen.

  • der JAEB vertritt die Interessen der Eltern der Kindertageseinrichtungen bei Belangen, die übergeordnet für mehrere Kitas relevant sind
  • dem JAEB ist vom Jugendamt bei wesentlichen Entscheidungen die Möglichkeit zur Mitwirkung einzuräumen
  • Teilnahme an der AG §78 und an den Sitzungen des Jugendhilfeausschusses

Landeselternbeirat (LEB):

Der LEB vertritt die Interessen der Eltern auf Landesebene. Der LEB wird jährlich durch die Jugendamtselternbeiräte gewählt.

  • Delegierte des JAEBs besuchen die regelmäßig stattfindenden Vollversammlungen und vertreten die Interessen der Eltern des Oberbergischen Kreises
  • regelmäßiger Informationsaustausch und Hilfestellungen in der Elternmitwirkung, siehe Handbuch des LEB.

Wir hoffen, dass wir mit dieser kurzen Zusammenfassung einige Eindrücke in die aktive Elternarbeit bieten konnten. Gerne stehen die Mitglieder des JAEBs für weitere Fragen und umfassendere Informationen zur Verfügung.

Das folgende Schaubild könnt ihr euch auch hier runterladen.

Schaubild:

Gremien der Elternmitbestimmung